ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung, Reisebestätigung:
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch TEAM 3 Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt (z.B. durch Anzahlung). Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten. Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
2. Zahlungen:
    Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages, maximal 500,- DM zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.
3. Leistungen:
    Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt.
4. Rücktritt/Umbuchung durch den Reisenden:
    Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es ist Schriftform erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche und ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleitung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen angegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet. Im Falle einer Abrechnung der Rücktrittsgebühren in pauschalisierter Form, betragen die Ansprüche folgende Höhe:

    a) REISEN nach VALMOREL

    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
    • bis 22 Tage vor Reisebeginn 50%
    • bis 6 Tage vor Reisebeginn 70%
    • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn keine Rückerstattung.

    b) FLUGREISEN NACH USA

    • bis 31Tage vor Reisebeginn 20%
    • bis 22 Tage vor Reisebeginn 30%
    • bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
    • bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
    • Rücktritt am Reisetag keine Rückerstattung.

    c) VERMITTLUNG VON APPARTMENTS in VEYSONNAZ

    • bis 10 Wochen vor Reisebeginn 10%
    • bis 6 Wochen vor Reisebeginn 50%
    • spätere Stornierung: keine Rückerstattung.

    d) ALLE ANDEREN selbstveranstalteten Ziele:

    • bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
    • bis 22 Tage vor Reisebeginn 30%
    • bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
    • bis 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
    • bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
    • Rücktritt am Reisetag keine Rückerstattung.

    Werden nach der Buchung der Reise Änderungen innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs gewünscht (z.B. Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart), können wir bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 50,- DM pro Reisenden erheben. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Reiserücktritts zu unseren Bedingungen mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Umbuchungen mit geringem Aufwand (z.B: Änderung des Busabfahrtsortes) berechnen wir mit 20,- DM. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Dies muß schriftlich mitgeteilt werden und dem kann bei Vorliegen wichtiger Gründe von TEAM 3 Reisen widersprochen werden. Eine Umbuchungsgebühr von 50,- DM (bei USA Reisen: ab 4 Wochen vor Reiseantritt 300,- DM) wird in jedem Fall erhoben. Die Ersatzperson tritt neben den Reisenden in den Reisevertrag ein.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
    Der Reiseveranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:

    a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Er behält in jedem Fall jedoch den Anspruch in der Höhe der pauschalisierten Rücktrittsgebühr für den unangekündigten Rücktritt durch den Kunden.

    b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann vom Veranstalter erfragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6. Mitwirkungspflicht:
    Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen.
7. Ausschluß von Ansprüchen:
    Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung schriftlich bei TEAM 3 Reisen GmbH geltend gemacht werden.
8. Schäden:
    Der Reiseteilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für selbsthervorgerufene Schäden an Einrichtungsgegenständen etc. des Hauses.
9. Fremdreisen:
    Bei Reisen, die nicht von TEAM 3 Reisen GmbH veranstaltet werden, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters. TEAM 3 Reisen GmbH wird in diesen Fällen ausschließlich als Reisevermittler tätig. (Auf diese Reisen wird in der jeweiligen Katalogbeschreibung hingewiesen.)
10. Allgemeines:
    Für Schäden, die beim Verladen oder Transport an Reisegepäck und Sportausrüstung entstehen, übernimmt TEAM 3 Reisen GmbH keine Haftung. Für die Einhaltung von Paß-, Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Mönchengladbach. Desweiteren gilt das Reisevertragsgesetz.
11. Leihski:
    In der Leihgebühr der von TEAM 3 verliehenen Skiern ist eine Versicherung gegen Diebstahl und Skibruch enthalten. Diese tritt nicht ein bei fahrlässiger Beschädigung (z.B. durch Befahren von gesperrten Pisten etc.). Bei Beschädigung von Skistöcken wird dem Reiseteilnehmer eine Gebühr von 20,- DM berechnet.
    Stornierung von Leihskiern:
    Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt werden 20,- DM, ab 21 Tagen vor Reisebeginn werden 50% der Leihgebühr berechnet. Bei Nichterscheinen zur gebuchten Reise bzw. Nichtbenutzung der Skier beträgt die Stornogebühr 100%.
12. Angaben über Liftpreise:
    In DM angegebene Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen und können ggf. bei größeren Kursschwankungen angepaßt werden.
13. Haftung:
    Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. TEAM 3 Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern wie Fluggesellschaften oder Busunternehmen.
14. Alpine Gefahren:
    TEAM 3 Reisen weist darauf hin, daß dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt. Die von TEAM 3 angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse werden im Einklang mit der Verbandsordnung des deutschen Skilehrerverbandes zum Teil von Hilfsskilehrern durchgeführt, welche selbst keine eigene staatl. Anerkennung als Skilehrer besitzen. TEAM 3 Reisen haftet nicht für Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrläßigkeit während einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.
15. Veranstalter:
    Wenn nicht im Text anders angegeben: TEAM 3 Reisen GmbH, Hofstr.5, 41065 Mönchengladbach
    Skikurse in Valmorel werden veranstaltet von der Skischule Egbert Klaus, München.
16. Gerichtsstand:
    Gerichtsstand ist Mönchengladbach.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- bzw. Busreiseversicherung (s. Anmeldeformular).